AirPayback

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vereinbarung zwischen LINGUA LINE TRANSLATIONS S.R.L., mit der Steuernummer 54633800 („LINGUA LINE TRANSLATIONS“) und Ihnen („Kunde“).

I. Definitionen

Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:

i. Vorschriften über die Rechte von Flugpassagieren:

Jede nationale oder internationale Vorschrift (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder Übereinkommen), die gemeinsame Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen im Falle der Nichtbeförderung und der Annullierung oder der erheblichen Verspätung von Flügen festlegt, wenn Fluggäste nicht fliegen konnten oder ihr Flug unterbrochen wurde, sowie jede andere finanzielle Entschädigung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004;
  • Die Vorschriften über Fluggastrechte und Lizenzen für Reiseveranstalter (Änderung) (EU-Austritt) 2019;
  • Die türkische Verordnung „SHY“ über Fluggäste;
  • Das kanadische Transportgesetz: Die Vorschriften zum Schutz von Flugpassagieren;
  • Das Montrealer Übereinkommen von 1999.

ii. Entschädigung:

Der Gesamtbetrag des Geldes, einschließlich jeglicher finanzieller Entschädigung oder Rückerstattung, der von einer Fluggesellschaft in Bezug auf einen Flug gemäß den geltenden Fluggastrechtsvorschriften geschuldet wird. Die Entschädigung umfasst keine Zahlung oder Rückerstattung von Gerichtskosten, Inkassokosten, Zinsen oder ähnlichen Beträgen, die LINGUA LINE TRANSLATIONS zuvor entstanden sind oder die sich aus dem Eingreifen von LINGUA LINE TRANSLATIONS ergeben.

iii. Antrag:

Jeder Antrag, der bei einer Fluggesellschaft eingereicht und an diese übermittelt wird, um eine Entschädigung zu erhalten.

iv. Anspruchsberechtigung:

Die Erfüllung der vom Passagier erfüllten Bedingungen der geltenden Fluggastrechtsvorschriften, die den Anspruch auf Entschädigung begründen.

v. Kunde:

Die Person, die Anspruch auf eine Entschädigung in Bezug auf einen Flug von einem Luftfahrtunternehmen hat.

vi. Forderungsabtretung:

Die Übertragung des Rechts, Entschädigungen gemäß den geltenden Fluggastrechtsvorschriften zu beantragen und zu erhalten, vom Kunden an LINGUA LINE TRANSLATIONS.

vii. Abtretungsformular:

Das vom Kunden unterzeichnete Dokument, mit dem dieser die Annahme der Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von LINGUA LINE TRANSLATIONS bestätigt und das Eigentumsrecht an seiner Forderung an LINGUA LINE TRANSLATIONS überträgt.

viii. Mandat zur Geltendmachung von Entschädigung:

Die Vereinbarung, durch die der Kunde LINGUA LINE TRANSLATIONS bevollmächtigt, in seinem Namen und in seiner Vertretung die Entschädigung zu erhalten.

ix. Vollmacht:

Das vom Kunden unterzeichnete Dokument, mit dem dieser die Annahme der Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von LINGUA LINE TRANSLATIONS bestätigt und LINGUA LINE TRANSLATIONS bevollmächtigt, in seinem Namen und in seiner Vertretung die Entschädigung zu erhalten.

x. Vereinbarung:

Forderungsabtretung oder Mandat zur Geltendmachung von Entschädigung.

xi. Rechtliche Schritte:

Die vor den Gerichten eingeleiteten Verfahren zur Erlangung der Entschädigung.

II. Gegenstand der Vereinbarung

II.1. Durch die Annahme dieser Geschäftsbedingungen und die Unterzeichnung des Abtretungsformulars und der Vollmacht unterbreitet der Kunde LINGUA LINE TRANSLATIONS ein Angebot zum Abschluss von:

  • i. Der Forderungsabtretung, in deren Fall der Kunde an LINGUA LINE TRANSLATIONS das Recht überträgt, Entschädigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder einer anderen nationalen oder internationalen Vorschrift zu beantragen, die gemeinsame Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen im Falle der Nichtbeförderung und der Annullierung oder der erheblichen Verspätung von Flügen festlegt, wenn Fluggäste nicht fliegen konnten oder ihr Flug unterbrochen wurde, sowie jede andere finanzielle Entschädigung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. LINGUA LINE TRANSLATIONS wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Entschädigung in eigenem Namen zurückzufordern, einschließlich durch rechtliche Schritte, falls erforderlich.
  • ii. Des Mandats zur Geltendmachung von Entschädigung, in dessen Fall der Kunde LINGUA LINE TRANSLATIONS bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte unter den in Ziffer II.1.1 genannten Bedingungen zu unternehmen, um die Entschädigung im Namen des Kunden zu erhalten.

II.2. LINGUA LINE TRANSLATIONS hat das ausschließliche Recht zu wählen, welche Art von Vereinbarung im Einzelfall gemäß der Erfahrung von LINGUA LINE TRANSLATIONS und der geltenden Gerichtsbarkeit abgeschlossen wird. Die Vereinbarung gilt als abgeschlossen, sobald LINGUA LINE TRANSLATIONS ihre Verpflichtungen entweder gemäß II.1.1 erfüllt, in welchem Fall sie sich in eigenem Namen an die Fluggesellschaft wendet und dieser das Abtretungsformular vorlegt, oder gemäß II.1.2 erfüllt, in welchem Fall sie sich im Namen des Kunden an die Fluggesellschaft wendet und dieser die vom Kunden erteilte Vollmacht vorlegt.

II.3. In beiden Fällen wird LINGUA LINE TRANSLATIONS im Falle der Rückforderung der Entschädigung dem Kunden die Entschädigung in der Höhe überweisen, die gemäß Kapitel IV der AGB festgelegt ist.

III. Verfahren zur Abtretung und Rückforderung der Entschädigung

Überprüfung der Anspruchsberechtigung

III.1. Der Kunde füllt das auf der Webseite airpayback.com bereitgestellte Formular zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung aus und gibt zu diesem Zweck alle angeforderten Flugdaten und -informationen an. LINGUA LINE TRANSLATIONS überprüft die Anspruchsberechtigung in Echtzeit anhand der vom Kunden bereitgestellten Dokumente und Informationen sowie der Flugdaten, auf die LINGUA LINE TRANSLATIONS Zugriff hat, einschließlich der aus ADS-B-Systemen entnommenen Daten.

III.2. Falls der Kunde nach den Daten von LINGUA LINE TRANSLATIONS nicht anspruchsberechtigt ist oder die eingegebenen Daten und Informationen unvollständig oder fehlerhaft sind, wird er darüber informiert. Falls der Kunde nach den Daten von LINGUA LINE TRANSLATIONS anspruchsberechtigt ist, stellt LINGUA LINE TRANSLATIONS dem Kunden die geltenden Geschäftsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie, das Abtretungsformular und die Vollmacht zur Verfügung.

Abschluss der Vereinbarung

III.3. Die Unterzeichnung und Übermittlung des Abtretungsformulars und der Vollmacht über die Webseite airpayback.com entspricht dem Angebot des Kunden zum Abschluss der Vereinbarung und der Annahme der Geschäftsbedingungen von LINGUA LINE TRANSLATIONS.

III.4. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Kunde, dass er/sie befugt und rechtsfähig ist, in eigenem Namen zu unterzeichnen, bzw. dass er/sie berechtigt ist, im Namen einer anderen Person, z. B. eines Kindes, zu unterzeichnen, falls zutreffend.

III.5. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt und garantiert der Kunde, dass:

  • i. er/sie der Inhaber der Forderung ist und dieses Recht nicht an Dritte abgetreten hat;
  • ii. keine andere Vereinbarung in Bezug auf die Entschädigung geschlossen wurde;
  • iii. kein laufendes Gerichtsverfahren in Bezug auf die Entschädigung besteht.

III.6. Der Kunde versteht, dass er/sie nach Abschluss der Vereinbarung nicht mehr berechtigt ist, die Dienste anderer Unternehmen, Agenturen oder Anwälte zur Erlangung der Entschädigung in Anspruch zu nehmen oder die Fluggesellschaft zu diesem Zweck direkt zu kontaktieren. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er/sie keinen direkten Kontakt mehr zur Fluggesellschaft haben und keine Zahlungen von dieser annehmen wird.

II.7. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage LINGUA LINE TRANSLATIONS alle zusätzlichen Informationen über den Flug, die Tickets, die Buchungsinformationen oder alle relevanten Informationen, die die Erlangung der Entschädigung beeinflussen könnten, zur Verfügung zu stellen.

II.8. LINGUA LINE TRANSLATIONS ist berechtigt, nur finanzielle Entschädigungen und keine Gutscheine oder andere möglicherweise von der Fluggesellschaft angebotene Dienstleistungen anzunehmen.

Rückforderung der Entschädigung

III.9. Nach Abschluss der Vereinbarung wird LINGUA LINE TRANSLATIONS einen oder mehrere Anträge an die Fluggesellschaft übermitteln, um die Entschädigung auf gütlichem Wege zu erhalten.

III.10. Falls die Fluggesellschaft sich weigert, den Antrag nach den von LINGUA LINE TRANSLATIONS geführten Verhandlungen zu bearbeiten, entscheidet LINGUA LINE TRANSLATIONS, ob sie rechtliche Schritte zur Rückforderung der Entschädigung einleitet. LINGUA LINE TRANSLATIONS kann auch unter anderen Umständen rechtliche Schritte einleiten, wenn sie der Ansicht ist, dass dieser Ansatz zu einer schnelleren und/oder effizienteren Bearbeitung des Antrags führen könnte.

III.11. Falls LINGUA LINE TRANSLATIONS rechtliche Schritte zur Erlangung der Entschädigung einleitet, ist der Kunde nicht verpflichtet, Kosten zu tragen, wenn die Klage nicht erfolgreich abgeschlossen wird. Wird der Antrag jedoch positiv beschieden oder während der rechtlichen Schritte eine gütliche Einigung erzielt, trägt LINGUA LINE TRANSLATIONS die durch den Prozess entstandenen Kosten, soweit diese nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden. Im Falle einer erfolgreichen Erlangung der beantragten Entschädigung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle von LINGUA LINE TRANSLATIONS getragenen und von der Fluggesellschaft erstattungsfähigen Kosten an LINGUA LINE TRANSLATIONS weitergeleitet werden.

III.12. Im Laufe der rechtlichen Schritte hat der von LINGUA LINE TRANSLATIONS ausgewählte Anwalt Zugriff auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen, die zur Unterstützung des Antrags erforderlich sind.

III.13. Falls der von LINGUA LINE TRANSLATIONS ausgewählte Anwalt nach Prüfung des Antrags der Ansicht ist, dass die Erfolgsaussichten im Rahmen der rechtlichen Schritte gering sind, wird der Kunde informiert, und LINGUA LINE TRANSLATIONS stellt alle Maßnahmen in Bezug auf den betreffenden Antrag ein. In diesem Fall gehen die Rechte an der Forderung automatisch an den Kunden zurück, ohne dass ein zusätzliches Dokument erforderlich ist.

IV. Provision und Überweisung der Entschädigung an den Kunden

IV.1. Die Entschädigung besteht aus dem Gesamtbetrag des Geldes, das die Fluggesellschaft dem Kunden oder LINGUA LINE TRANSLATIONS infolge der von LINGUA LINE TRANSLATIONS unternommenen Schritte zahlt. Die Entschädigung umfasst keine Zahlung oder Rückerstattung von Gerichtskosten, Inkassokosten, Zinsen oder ähnlichen Beträgen, die LINGUA LINE TRANSLATIONS zuvor entstanden sind oder die sich aus dem Eingreifen von LINGUA LINE TRANSLATIONS ergeben.

Die Provision

IV.2. Der Kunde zahlt keine Provision, bis die Entschädigung von der Fluggesellschaft eingezogen wurde.

IV.3. Falls LINGUA LINE TRANSLATIONS die Entschädigung erhält, hat LINGUA LINE TRANSLATIONS Anspruch auf eine Provision aus der Entschädigung, die wie folgt festgelegt wird:

  • 35% einschließlich aller anwendbaren Steuern (z.B. MwSt.). Für Kunden mit Wohnsitz in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Mehrwertsteuer anwendbar ist, beträgt die effektive Nettoprovision 28,93%.

IV.4. Die erhobene Provision erhöht sich, falls entweder keine Einigung mit der Fluggesellschaft erzielt wird oder LINGUA LINE TRANSLATIONS der Ansicht ist, dass die Erlangung der Entschädigung auf diesem Wege effizienter und/oder schneller wäre, und rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen:

  • 49% einschließlich aller anwendbaren Steuern (z.B. MwSt.). Für Kunden mit Wohnsitz in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Mehrwertsteuer anwendbar ist, beträgt die effektive Nettoprovision 40,5%.

IV.5. Die in den Abschnitten IV.3 und IV.4 genannten Provisionen enthalten alle nach geltendem Recht anwendbaren Steuern und Abgaben. Für Kunden mit steuerlichem Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten gilt die Mehrwertsteuer gemäß den europäischen Vorschriften, wobei die Nettoprovision den Betrag nach Abzug der anwendbaren Mehrwertsteuer darstellt.

Überweisung der Entschädigung an den Kunden

IV.5. Die Zahlung der Entschädigung durch LINGUA LINE TRANSLATIONS an den Kunden, in der Höhe, die sich nach Abzug der gemäß den Punkten IV.2 und folgenden festgelegten Provision ergibt, kann erst erfolgen, nachdem LINGUA LINE TRANSLATIONS Kenntnis davon hat, dass der von der Fluggesellschaft erhaltene Betrag die Entschädigung für den Flug darstellt, die dem Kunden zusteht. Falls die Fluggesellschaft bei der Durchführung der Banküberweisung keine Zahlungsdetails angibt, die die Identifizierung der Entschädigung ermöglichen, wird LINGUA LINE TRANSLATIONS die Fluggesellschaft zur Klärung kontaktieren.

IV.6. LINGUA LINE TRANSLATIONS wird den Kunden innerhalb von 30 Tagen ab dem in Punkt IV.4 genannten Datum kontaktieren, um die Bankdaten für die Überweisung an die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln.

IV.7. LINGUA LINE TRANSLATIONS verpflichtet sich, die Zahlung an den Kunden innerhalb von höchstens 30 Tagen ab dem Datum vorzunehmen, an dem dieser die vollständigen und korrekten Bankdaten (einschließlich Name, IBAN usw.) übermittelt. Der überwiesene Betrag entspricht der aufgrund des Antrags oder der rechtlichen Schritte erhaltenen Entschädigung, von der die im Abschnitt „Die Provision“ vereinbarten Beträge abgezogen werden. Der vertretene Kunde ist nicht berechtigt, die Bankdaten eines Dritten anzugeben, da LINGUA LINE TRANSLATIONS gemäß den Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche keine Zahlung an einen anderen Begünstigten leisten kann. Falls die angegebenen Bankdaten unvollständig oder inkorrekt sind, wird LINGUA LINE TRANSLATIONS den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt benachrichtigen.

IV.8. Die Überweisung der fälligen Beträge erfolgt in derselben Währung, in der LINGUA LINE TRANSLATIONS die Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten hat. Wenn die Entschädigung beispielsweise in EUR eingegangen ist, erfolgt die Überweisung an den Kunden in dieser Währung. Falls der Kunde kein Bankkonto in der betreffenden Währung besitzt, nimmt LINGUA LINE TRANSLATIONS die Zahlung in der vom Kunden angegebenen Währung vor und wendet den offiziellen Wechselkurs der Rumänischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Überweisung oder, falls die Zahlung vor der Aktualisierung des offiziellen Kurses erfolgt, den Kurs des Vortages an.

IV.9. Falls der vertretene Kunde LINGUA LINE TRANSLATIONS die korrekten und vollständigen Bankdaten nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Benachrichtigung übermittelt, in der er zur Angabe dieser Daten aufgefordert wird (gemäß Art. IV.5), kann LINGUA LINE TRANSLATIONS nicht für die Unmöglichkeit der Zahlung oder für etwaige Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die durch die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden entstehen. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist wird der gesamte als Entschädigung erhaltene Betrag von LINGUA LINE TRANSLATIONS einbehalten, ohne dass diese zur Leistung einer Zahlung an den vertretenen Kunden verpflichtet ist.

Sonstige Bestimmungen

IV.10. Falls der Kunde in betrügerischer Absicht falsche oder unvollständige Daten angibt und LINGUA LINE TRANSLATIONS dadurch zusätzliche Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diese Kosten an LINGUA LINE TRANSLATIONS zu erstatten.

V. Rechte und Pflichten der Parteien

V.1. Rechte und Pflichten des Kunden

V.1.1. Der Kunde hat das Recht, die Webseiten airpayback.com zu besuchen und unter dem Vorbehalt seiner Eignung einen Vertrag mit LINGUA LINE TRANSLATIONS abzuschließen.

V.1.2. Der Kunde hat das Recht, auf Anfrage regelmäßig über den Fortschritt seines Antrags informiert zu werden und Klarstellungen zu allen Aspekten des Entschädigungsverfahrens zu verlangen.

V.1.3. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Anfrage LINGUA LINE TRANSLATIONS alle zusätzlichen Informationen über den Flug, Tickets, Buchungsinformationen oder alle relevanten Informationen zukommen zu lassen, die die Erlangung der Entschädigung beeinflussen können.

V.1.4. Nach Abschluss der Vereinbarung mit LINGUA LINE TRANSLATIONS ist der Kunde verpflichtet, die Dienste anderer Unternehmen, Agenturen oder Anwälte zur Erlangung der Entschädigung nicht in Anspruch zu nehmen und die Fluggesellschaft zu diesem Zweck nicht direkt zu kontaktieren.

V.1.5. Der Kunde ist verpflichtet, LINGUA LINE TRANSLATIONS innerhalb von höchstens 5 Werktagen zu benachrichtigen, falls er Korrespondenz oder ein Angebot von der Fluggesellschaft bezüglich der Entschädigung erhält. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Verlust des Anspruchs des Kunden auf die ihm aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarung zustehenden Beträge führen.

V.2. Rechte und Pflichten von LINGUA LINE TRANSLATIONS

V.2.1. LINGUA LINE TRANSLATIONS hat das Recht, unzulässige Anträge abzulehnen.

V.2.2. LINGUA LINE TRANSLATIONS hat das Recht, seine Verhandlungsmethoden und -strategien oder rechtlichen Schritte zur Erlangung der Entschädigung selbst zu wählen, ohne verpflichtet zu sein, eine von der Fluggesellschaft vorgeschlagene Regelung zu akzeptieren, wenn diese als unbillig oder unangemessen erachtet wird.

V.2.3. LINGUA LINE TRANSLATIONS ist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zur Erlangung der Entschädigung zu unternehmen, einschließlich der Einleitung rechtlicher Schritte, wo dies erforderlich ist, abhängig von den Erfolgsaussichten.

V.2.4. LINGUA LINE TRANSLATIONS hat das Recht, die Weiterverfolgung von Schritten zur Erlangung der Entschädigung abzulehnen, wenn festgestellt wird, dass die vom Kunden bereitgestellten Informationen falsch, unvollständig oder ungenau sind oder wenn Anzeichen für Betrug oder Manipulation des Antrags vorliegen.

V.2.5. LINGUA LINE TRANSLATIONS hat ein Rückgriffsrecht für die verauslagten Kosten, falls die Forderung zuvor abgetreten wurde/der Passagier die Entschädigung direkt erhalten hat und seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist.

VI. Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten

VI.1. LINGUA LINE TRANSLATIONS verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und gemäß der Datenschutzerklärung.

VII. Beendigung der Vereinbarung

VII.1. Die Vereinbarung endet an dem Tag, an dem der vereinbarte Teil der Entschädigung an den Kunden überwiesen wird.

Widerrufsrecht

VII.2. Der Kunde, der gemäß den Verbraucherschutzbestimmungen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und des Vereinigten Königreichs als Verbraucher gilt, hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

VII.3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

VII.4. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde LINGUA LINE TRANSLATIONS mittels einer eindeutigen Erklärung, die vor Ablauf der Widerrufsfrist an die E-Mail-Adresse office@airpayback.com übermittelt wird, über seinen Entschluss zum Widerruf dieses Vertrags informieren.

VII.5. Das Widerrufsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden, wenn LINGUA LINE TRANSLATIONS den Vertrag vor Ablauf der 14-Tage-Frist erfüllt.

Kündigung durch LINGUA LINE TRANSLATIONS

VII.6. LINGUA LINE TRANSLATIONS hat das Recht, die Vereinbarung in jedem der folgenden Fälle einseitig zu kündigen:

  • i. Der Kunde stellt falsche oder unvollständige Informationen zur Verfügung, die den Prozess der Entschädigung beeinflussen.
  • ii. Der Kunde antwortet nicht innerhalb von 30 Tagen auf die Aufforderung von LINGUA LINE TRANSLATIONS, zusätzliche Dokumente zur Erlangung der Entschädigung vorzulegen.
  • iii. Der Kunde verhandelt direkt mit der Fluggesellschaft oder beauftragt nach Unterzeichnung der Abtretung ein anderes Unternehmen mit der Erlangung der Entschädigung.
  • iv. Es bestehen begründete Zweifel, dass der Antrag des Kunden betrügerisch ist oder dass die vorgelegten Dokumente gefälscht oder manipuliert wurden.

VII.7. Im Falle einer einseitigen Kündigung durch LINGUA LINE TRANSLATIONS aus vom Kunden zu vertretenden Gründen hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, und LINGUA LINE TRANSLATIONS kann die Erstattung der für die Bearbeitung des Antrags entstandenen Kosten verlangen.

VII.8. Wenn LINGUA LINE TRANSLATIONS beschließt, die Schritte zur Erlangung der Entschädigung aus Gründen einzustellen, die nicht vom Verschulden des Kunden abhängen (z. B. geringe Erfolgsaussichten oder ungünstige Gerichtsurteile), wird der Kunde darüber informiert, und die Vereinbarung gilt automatisch als aufgelöst.

Höhere Gewalt

VII.9. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, wenn diese durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kriege, Pandemien, schwerwiegende Cyberangriffe, Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen.

VII.10. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei die Beendigung der Vereinbarung ohne weitere Schadensersatzpflichten verlangen.

VIII. Haftungsbeschränkung

VIII.1. LINGUA LINE TRANSLATIONS verfügt über vielfältige Informations- und Datenquellen, die für die Erbringung unserer Dienstleistungen unerlässlich sind. Trotz unserer Bemühungen, die Richtigkeit der Informationen zu gewährleisten, können Ungenauigkeiten oder Fehler auftreten. Unsere Dienstleistungen werden „wie besehen“ angeboten.

VIII.2. LINGUA LINE TRANSLATIONS gibt keine Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, der Konformität mit den Rechten Dritter, der Genauigkeit der Informationen und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Es gibt keine Zusicherung, dass die Nutzung unserer Dienste zur Erlangung einer Entschädigung für den Entschädigungsanspruch führt, alle Ihre Anforderungen erfüllt oder frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten, zeitnah, ununterbrochen, genau, vollständig oder zuverlässig ist.

VIII.3. Durch die Nutzung unserer Dienste bestätigen Sie und erklären Sie sich damit einverstanden, dass dies auf Ihr eigenes Risiko geschieht. Soweit gesetzlich zulässig, haften LINGUA LINE TRANSLATIONS und seine verbundenen Unternehmen nicht für direkte, indirekte, punitive, zufällige, spezielle, Folgeschäden oder jegliche Verluste von Einnahmen oder Gewinnen, die aus oder im Zusammenhang mit i) unseren Dienstleistungen, ii) der Verzögerung oder Unfähigkeit, auf unsere Dienste zuzugreifen; iii) Viren, Fehlern, Trojanern, Software, Informationen, Websites Dritter, Diensten, die durch die Nutzung unserer Dienste erhalten wurden, iv) oder anderen Problemen im Zusammenhang mit unseren Diensten entstehen, unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung oder auf andere Weise beruhen, selbst wenn LINGUA LINE TRANSLATIONS, seine verbundenen Unternehmen oder seine Lieferanten über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden.

IX. Geschäftspartnerschaften

IX.1. LINGUA LINE TRANSLATIONS kann Kooperationsvereinbarungen mit Partnern schließen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Affiliates, Reisebüros, Rechtspartner oder andere Wirtschaftsteilnehmer, zum Zweck der Durchführung von Geschäfts-, Werbe- oder rechtlichen und technischen Unterstützungsaktivitäten.

IX.2. Die Beziehungen zwischen LINGUA LINE TRANSLATIONS und Partnern werden nicht von diesen Geschäftsbedingungen geregelt, sondern unterliegen separaten Zusammenarbeitsverträgen zwischen LINGUA LINE TRANSLATIONS und den jeweiligen Partnern.

IX.3. Alle auf der Webseite airpayback.com veröffentlichten Informationen zu Partnerprogrammen oder B2B- und/oder Rechtspartnerschaften haben ausschließlich informativen Charakter und stellen kein vertragliches Angebot, keine Empfehlung oder Verpflichtung seitens LINGUA LINE TRANSLATIONS dar, bis ein separater Vertrag geschlossen wurde.

IX.4. LINGUA LINE TRANSLATIONS behält sich das Recht vor, die auf der Webseite dargestellten Partnerprogramme, Rechtspartnerschaften oder B2B-Kooperationen jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, ohne die Gültigkeit und Ausführung bereits mit Partnern geschlossener Verträge zu beeinträchtigen.

X. Änderungen der AGB

X.1. LINGUA LINE TRANSLATIONS kann die AGB einseitig ohne vorherige Ankündigung ändern. Falls die Änderung eine Einschränkung der Rechte des Kunden oder Teilnehmers zur Folge hätte, kann sie erst nach deren Benachrichtigung und vorbehaltlich ihrer Zustimmung in Kraft treten.

XI. Schlussbestimmungen

XI.1. Diese Geschäftsbedingungen sowie alle daraus entstehenden Streitigkeiten oder Ansprüche werden nach den Gesetzen Rumäniens geregelt und ausgelegt.

XI.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, werden von den rumänischen nationalen Gerichten entschieden, es sei denn, zwingende, ausschließliche Zuständigkeitsnormen sehen etwas anderes vor.

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