Bis zu 600 €für gestörteFlüge.
Verspätet, annulliert oder überbucht in den letzten drei Jahren? Wir übernehmen die Airline und den Papierkram. Sie behalten die Entschädigung.
Ihr gesetzlicher Entschädigungsanspruch nach EU-Recht.
Die Beträge sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gesetzlich festgelegt und hängen ausschließlich von der Flugstrecke ab – unabhängig vom Ticketpreis.
Drei Schritte zwischen Flugärger und Ihrem Geld.
Sie investieren etwa zwei Minuten. Wir übernehmen das monatelange Mahnen, Verhandeln und bei Bedarf das Klageverfahren.
Flugdaten eingeben
Abflug, Ziel und Datum eintragen. Wir prüfen sekundenschnell, ob Ihr Fall unter die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 fällt.
Kein Konto oder E-Mail zum Start nötigSofortiges Ergebnis zur AnspruchsberechtigungGilt für Flüge der letzten 3 Jahre
Unterschreiben & zurücklehnen
Bordkarte oder Buchungsbestätigung hochladen und Vollmacht digital unterzeichnen. Ab jetzt kommuniziert die Airline mit uns.
Bordkarte reicht meist völlig ausEin Auftrag deckt die gesamte Buchung abWir kümmern uns um alle Nachweise
Entschädigung erhalten
Wir fordern, verhandeln und klagen wenn nötig. Sobald die Airline zahlt, überweisen wir Ihren Anteil direkt auf Ihr Bankkonto.
Wir tragen alle Anwalts- und ProzesskostenGebühr nur im ErfolgsfallDirekte Auszahlung auf Ihr Bankkonto
Dauert nur zwei Minuten.
Unsere Preise
Kein Erfolg. Keine Gebühr.
Wir übernehmen die Formulare, die Verhandlungen mit der Airline und bei Bedarf den rechtlichen Druck. Eine einzige Erfolgsgebühr wird von dem einbehalten, was wir für Sie erstreiten — den Rest erhalten Sie ausgezahlt, und Sie zahlen nie direkt an uns.
- Null zum Start — keine Karte, keine Zahlung.
- Unsere Gebühr wird nur nach Ihrer Auszahlung berechnet.
- Keine Verwaltungskosten, keine versteckten Gebühren.
Die gezeigten Beträge sind beispielhaft. Ihre genaue Gebühr wird vor der Unterzeichnung bestätigt.
Wann Sie Anspruch haben – und wann nicht.
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste umfassend, hat jedoch klare Grenzen. Beide Seiten transparent im Überblick.
Sie haben Anspruch bei
- Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr
- Flugannullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges
- Verpasster Anschlussflug durch vorherige Flugverspätung
Kein Anspruch besteht bei
- Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Streiks oder Sicherheitsrisiken
- Flugstörungen, die länger als drei Jahre zurückliegen
- Nicht-EU-Airlines auf Flügen zwischen zwei Flughäfen außerhalb der EU
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Noch unsicher? Reichen Sie Ihren Flug einfach ein – die Prüfung ist 100% kostenlos und unverbindlich.
Wir arbeiten nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Gebühr“. Nur wenn wir erfolgreich Entschädigung von der Airline erstreiten, behalten wir eine Erfolgsprovision ein. Der genaue Prozentsatz wird Ihnen vor Vertragsabschluss transparent angezeigt.
Bereit zu prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht?
Dauert 2 Minuten. Keine Gebühr ohne Erfolg.
Kostenlos · 2 Minuten · Unverbindlich
